Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts Logo der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Förderung


Die Stiftung hat den gesetzlichen Auftrag Projektvorhaben zu fördern, die dazu beitragen, die Ursachen, Geschichte oder Folgen der Diktatur in der SBZ/DDR und ihre Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufzuarbeiten.

Es ergeben sich zwei Förderungsarten:

1. Projektförderung


Die Stiftung Aufarbeitung gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen zur Projektförderung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit.

Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.

Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung und den inhaltlichen Prioritäten, die durch die Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Stiftung benannt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Fördergrundsätze der Projektförderung sowie Hinweise und Vordrucke für die Antragstellung aber auch Informationen über die aktuellen Programme und Fristen können bei der Geschäftsstelle der Stiftung angefordert oder von unserer Webseite heruntergeladen bzw. eingesehen werden.




Im Jahr 2010 fördert die Bundesstiftung Aufarbeitung 171 Projekte mit rund 2,4 Millionen Euro. Die Fördermittel des laufenden Jahres sind somit erschöpft. Die Bundesstiftung Aufarbeitung kann für Projektvorhaben im Jahr 2010 keine Anträge mehr entgegen nehmen.




Für die Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2011 gelten folgende Abgabetermine:
  • Projekte mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 50.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit): 30. Juni 2010
  • Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 49.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 50.000,00 Euro liegen): 31. August 2010
Die Anträge müssen per Post im Original geschickt werden; eine persönliche Abgabe des Antrags in der Geschäftsstelle der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist ebenfalls möglich.

Die Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Die Anträge auf Projektförderung sind innerhalb der Antragsfrist vollständig einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bei postalischem Versand gilt das Datum des Poststempels. Wird der Antrag persönlich abgegeben, gilt der Posteingangsstempel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die persönliche Abgabe ist nur während der nachfolgend genannten Geschäftszeiten der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur möglich.
  • Montag 10:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag bis Donnerstag 09:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr


Für die Haushaltsjahre 2008 - 2010 haben die Gremien der Stiftung den Förderschwerpunkt verabschiedet:

„Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur setzt in den Jahren 2008 bis 2010 den Schwerpunkt ihrer Fördertätigkeit auf Projektvorhaben, die besonders dazu geeignet sind, das gesamtdeutsche Bewusstsein für die epochale historische Bedeutung der friedlichen Revolution in der DDR und der Wiederherstellung der deutschen Einheit zu stärken.
Nähere Informationen finden Sie hier.


Aufgrund der großen Nachfrage schreibt die Bundesstiftung Aufarbeitung ihr Förderprogramm...

„Die Geschichte der DDR und der deutschen Teilung in stadt- und regionalgeschichtlichen Museen“

...für das Förderjahr 2010 neu aus. Mit dem Förderprogramm soll die Geschichte der SED-Diktatur und der deutschen Teilung Eingang in die Dauerausstellungen der Stadt- und Heimatmuseen finden, die einen wichtigen Beitrag zur historischen Selbstverständigung auf lokaler Ebene leisten. Anträge auf Projektförderung bis zu 25.000 Euro können bei der Bundesstiftung bis zum 31. August 2009 eingereicht werden.

2. Förderprogramm für stadt- und regionalgeschichtliche Museen (30KB)


2. Stipendienprogramm


Achtung: Abgabefrist 31. Juli 2010! (Datum Poststempel)

Im Rahmen ihrer Wissenschaftsförderung schreibt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für das Jahr 2011 6 Doktorandenstipendien und 1 Habilitationsstipendium für wissenschaftliche Qualifizierungsvorhaben im Sinne des Stiftungszwecks aus.

Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und –absolventen bzw. promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller in Frage kommenden Fachgebiete bis zum 31. Juli 2010. Die Förderung soll zum 1. Januar 2011 aufgenommen werden. Die Laufzeit der Promotionsstipendien beträgt zwei, die des Habilitationsstipendiums drei Jahre.

Stipendienprogramm 2011
Habilitanden
Promovierende
Promovierte

Die Anträge sind in vollständiger und ausführlicher Form einzureichen. Aufgrund der hohen Antragszahlen ist es nicht möglich, nach den o.g. Abgabeterminen umfängliche Beratung zu leisten. Im Vorfeld stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stiftung gerne zur Beratung zur Verfügung.

Über die fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge wird auch weiterhin im jeweils darauf folgenden Dezember vom Vorstand der Stiftung Aufarbeitung entschieden.

Förderung

Titelbild Tätigkeitsbericht
Fördergrundsätze
Förderschwerpunkt „Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“
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FAQ "Projektförderung"
Stipendienprogramm 2010