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FAQ "Projektförderung"

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Diese FAQ („Frequently Asked Questions“, etwa: Häufig gestellte Fragen) geben Ihnen in kurzer Form Auskunft über oft gestellte Fragen zur Projektförderung bei der Bundesstiftung Aufarbeitung. Die FAQ ersetzen jedoch nicht die in den Fördergrundsätzen enthaltenen Hinweise. Die Bundesstiftung Aufarbeitung empfiehlt Ihnen deshalb in Vorbereitung auf eine Antragstellung dringend, alle Informationen zur Antragstellung und Projektdurchführung (wie z.B. Fördergrundsätze) und die Hinweise, Erläuterungen und Antragsformulare, die Sie im rechten Bereich dieser Seite finden, zur Kenntnis zu nehmen.


FAQ "Antragstellung"
FAQ "Während der Projektlaufzeit"
FAQ "Nach dem Projektzeitraum" (im Aufbau)


FAQ "Antragstellung"


Wer kann bei der Bundesstiftung Aufarbeitung Projektanträge stellen?
Anträge auf „Gewährung einer Zuwendung zur Projektförderung“ können nur von juristischen Personen des privaten Rechts (Vereine, GmbH, etc.) und des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Universitäten, etc.) gestellt werden. Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden juristischen Person gleichgestellt. Privatpersonen (juristisch: natürliche Personen) sind nur bei Druckkostenzuschüssen und im Rahmen des Stipendienprogramms antragsberechtigt.

Wer ist berechtigt, den Antrag zu unterschreiben?
Der Projektantrag kann nur von einer Person unterzeichnet werden, die für die antragstellende Institution vertretungsberechtigt ist. In der Regel ist dies der/die Vereinsvorsitzende, der/die Geschäftsführer(in) oder der/die Leiter(in) einer Einrichtung. Zusammen mit den Antragsunterlagen muss nachgewiesen werden, dass der Unterzeichner vertretungsberechtigt ist. Dies kann beispielsweise durch einen Auszug aus dem Vereinsregister belegt werden.

Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?
  • Bis zum 30. Juni können bei der Bundesstiftung Aufarbeitung Anträge auf Projektförderung im Folgejahr mit einem Fördervolumen von 50.000,00 Euro und mehr eingereicht werden.
  • Bis zum 31. August können bei der Bundesstiftung Aufarbeitung Anträge auf Projektförderung im Folgejahr mit einem Fördervolumen von bis zu 49.999,99 Euro eingereicht werden.
  • Die beiden unterschiedlichen Fristen für Projektanträge sind damit begründet, dass Projektanträge mit einem Fördervolumen von über 50.000,00 Euro aufwändiger begutachtet werden. Bis zum 31. Juli können Anträge auf Promotionsstipendien gestellt werden, die von der Bundesstiftung Aufarbeitung zum 1. Januar des Folgejahres vergeben werden.

    Was bedeuten die Antragsfristen?
    Als fristgerecht eingereicht gelten alle Anträge, die bis zum 30.06./31.07./31.08. in der Bundesstiftung vorliegen. Es gilt der Poststempel beziehungsweise der Posteingangsstempel der Bundesstiftung, wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben. Aus förderrechtlichen Gründen und im Interesse der Gleichbehandlung aller Antragsteller kann die Bundesstiftung Aufarbeitung keine Ausnahmen zulassen. Projektanträge, die nicht innerhalb der geltenden Frist eingereicht wurden, werden deshalb unbearbeitet zurückgesandt.

    Welche Unterlagen sind einzureichen?
    Dies kann je nach Projektart unterschiedlich sein. Es müssen mindestens die im Antragsformular erwähnten Unterlagen eingereicht werden. Das Antragsformular dient hierbei als Orientierung und muss nicht zwangsläufig benutzt werden.

    Ich habe meinen Unterlagen zusätzliche Materialien (Arbeitsproben, Manuskripte, DVDs, Bücher etc.) beigefügt. Was geschieht damit?
    Alle Unterlagen, die eingereicht werden, sind für die Entscheidungsfindung wichtig. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens und werden deshalb in der Bundesstiftung aufbewahrt. Förderentscheidungen müssen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in vollem Umfang nachvollzogen werden können. Falls die Materialien zurückgesendet werden sollen, teilen Sie dies bitte bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung mit. Soweit Sie Ihrem Antrag zugleich einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigefügt haben, werden Ihnen die Materialien gerne zurückgesandt. Die Antragskonzeption, der Finanzierungsplan sowie alle Materialien, die für die Entscheidung der Bundesstiftung von unmittelbarer Bedeutung waren, werden nach den gesetzlichen Vorschriften archiviert.

    Mir fehlen mit Ablauf der Fristen noch Unterlagen. Kann ich diese nachreichen?
    Anträge auf Projektförderung oder ein Stipendium müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Dies gilt insbesondere für die aussagefähige Projektkonzeption sowie den detaillierten Finanzierungsplan. Im Einzelfall können notwendige Unterlagen nachgereicht werden. Dies gilt nur, wenn Sie die Gründe hierfür nicht zu vertreten haben (wie z.B. bei Finanzierungszusagen von dritter Seite) und von Ihnen darauf im Antrag ausdrücklich hingewiesen wurde.

    Wie erfahre ich, ob mein Antrag fristgerecht eingegangen ist?
    Sie erhalten spätestens 14 Tage, nachdem Ihr Antrag bei der Bundesstiftung eingetroffen ist, eine schriftliche Eingangsbestätigung zugeschickt. In diesem Schreiben wird Ihnen auch ein Geschäftszeichen zu Ihrem Projektantrag übermittelt. Bitte geben Sie dieses Geschäftzeichen künftig bei jeder antrags- oder projektbezogenen Korrespondenz mit der Bundesstiftung Aufarbeitung an.

    Wieso erhält der Antragsteller und nicht der im Antrag genannte Projektbetreuer die Eingangsbestätigung?
    Bei allen Fragen, die das Projekt betreffen, ist aus förderrechtlichen Gründen immer die antragstellende Institution der Ansprechpartner der Bundesstiftung. Letztlich ist in allen Projektzusammenhängen der Antragsteller gegenüber der Bundesstiftung verantwortlich. Eine gute Kommunikation und Abstimmung zwischen dem Antragsteller und seinem Projektbearbeiter in allen Fragen, die das Projekt betreffen, ist für die erfolgreiche Projektdurchführung unerlässlich und wird von der Bundesstiftung vorausgesetzt.

    Darf ich mit meinem Projekt schon beginnen, bevor die Bundesstiftung über meinen Antrag entschieden hat?
    Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass eine Zuwendung nur gewährt werden darf, wenn mit dem Projekt zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen wurde. Wenn Sie aus zwingenden Gründen schon vor der Förderentscheidung (Bewilligung/Ablehnung) mit Ihrem Projekt anfangen wollen, müssen Sie bei der Bundesstiftung einen Antrag auf die „Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“ stellen.
    Bitte beachten Sie dabei unbedingt: Aus einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann kein Rückschluss auf eine positive Förderentscheidung geschlossen werden! Bis eine Entscheidung der Bundesstiftung über Ihren Antrag vorliegt, können bei dem genehmigten vorzeitigen Projektbeginn von Ihnen nur unaufschiebbare Ausgaben geleistet werden. Grundlage dafür ist der von Ihnen mit dem Projektantrag vorgelegte Finanzierungsplan. Ihre Projektausgaben dürfen zunächst die Höhe der im Antrag ausgewiesenen Eigenmittel (inkl. der ggf. von dritter Seite bewilligten Projektmittel) – ohne Rücksprache mit der Bundesstiftung Aufarbeitung – nicht übersteigen. Um finanzielle Risiken zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, bis zur Bekanntgabe der Förderentscheidung lediglich Verträge mit einem Rücktrittsrecht abzuschließen. So können die Verträge im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages wieder aufgelöst werden.

    Wann wird über meinen Projektantrag entschieden?
    Die Bundesstiftung Aufarbeitung entscheidet im Dezember eines jeden Jahres über alle vorliegenden Projekt- und Stipendienanträge. Sie werden den Bescheid über Ihren Antrag in jedem Fall vor dem 24. Dezember per Post erhalten. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab, mit denen Sie den Zeitpunkt oder den Inhalt der Förderentscheidung vorab zu erfahren suchen. Die Mitarbeiter der Bundesstiftung können Ihnen dazu keine Auskünfte geben.


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    FAQ "Während der Projektlaufzeit"

    Bitte geben Sie in jeglichem Schrift- und Mailverkehr das Geschäftszeichen an, das Sie auf Ihrem Bescheid (in Form von "Gesch.Z.: XX 123-2009") finden.

    Kann ich im Verlauf des Projektes Ziel und Inhalt des Projektes verändern?
    Inhaltliche Präzisierungen und Anpassungen, mit denen keine grundsätzliche Abweichung von der ursprünglich formulierten Zielstellung einhergehen, können in eigener Verantwortung durch den Projektträger vollzogen werden. Sollten inhaltliche, finanzielle oder sonstige Gründe dazu führen, dass Inhalt und/oder Umfang, zeitliche Dauer etc. eines Projektes signifikant verändert werden müssen, so ist dies rechtzeitig mit der Bundesstiftung Aufarbeitung abzustimmen.

    Es stellt sich heraus, dass einzelne Ausgabeansätze einer Korrektur bedürfen. Wie soll ich mich verhalten?
    Der Finanzierungsplan besteht aus einzelnen Ausgabeansätzen (z.B. Reisekosten, Druckkosten etc.). Diese Ausgabeansätze können nach eigenem Ermessen um bis zu 20% überschritten werden, soweit diese Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ansätzen ausgeglichen wird. Eine Veränderung von Personal- und Honoraransätzen ist hiervon ausgeschlossen und muss immer mit der Bundesstiftung Aufarbeitung, wie auch Beträge, die über die 20% hinausgehen, abgestimmt werden!

    Der Bewilligungszeitraum ist für mein Projekt nicht einzuhalten. Was kann ich tun?
    Nehmen Sie rechtzeitig mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der Bundesstiftung (siehe Zuwendungsbescheid Seite 1) Kontakt auf und schildern Sie den Sachverhalt. Er wird Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.

    Wie erhalte ich die bewilligten Gelder?
    Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie verschiedene Formulare unter anderem eines zur Mittelabforderung (48 KB). Dieses liegt auch jedem Bescheid bei. Die Vertretungsberechtigten können zugunsten des im Antrag angegebenen Referenzkontos Gelder in der Höhe anfordern, wie es innerhalb von zwei Monaten für Zahlungsvorgänge benötigt wird. Die so genannte Zwei-Monats-Frist ergibt sich aus dem Haushaltsrecht.



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    FAQ "Nach dem Projektzeitraum" (im Aufbau)


    Förderung / Projektförderung / FAQ

    Projektakten
    Fördergrundsätze
    Förderschwerpunkt „Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“
    Downloads Projektförderung
    Musterantrag
    als pdf (134 KB)
    Antragsformular
    als doc (55 KB)
    als pdf (320 KB)
    Formular Mittelabforderung
    als doc (48 KB)
    als pdf (48 KB)
    Belegliste
    als xls (1,07 MB)
    Sachbericht
    Sachbericht (48 KB)
    Sachbericht Film (52 KB)
    Sachbericht Opferberatung (55 KB)
    Formular Reisekostenrechnung
    als doc (40 KB)
    als pdf (69 KB)
    Berechnung von Druckkostenzuschüssen
    als pdf (66 kb)
    Anlage 1:
    Erläuterungen für die Gewährung von Sach- und Personalausgaben (124 KB)
    Anlage 2:
    Erläuterungen für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen (151 KB)
    Anlage 3:
    Erläuterungen für die Markierung historischer Orte (81 KB)
    Anlage 4:
    Erläuterungen für Projekte der Filmförderung (10 KB)